Damit die Unternehmen der Sharp-Gruppe (d. h. die Sharp Corporation, ihre Tochtergesellschaften sowie verbundene Unternehmen, an denen die Sharp Corporation eine Mehrheitsbeteiligung hält) die Inhalte der Sharp "Charter of Corporate Behaviour" bei ihren alltäglichen Geschäftstätigkeiten in die Praxis umsetzen und wir unserer sozialen Verantwortung gerecht werden können, sind "alle Geschäftsführer und Mitarbeiter von Unternehmen der Sharp-Gruppe" (im Folgenden "wir" genannt) gehalten, die nachfolgend dargelegten Regelungen des "Code of Conduct" bei der Erledigung der ihnen übertragenen geschäftlichen Aufgaben, auf die sich die Regelungen ausschließlich beziehen, einzuhalten.
1. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, ethisches Verhalten im Geschäftsleben sowie faires und unparteiisches Management:
1. Bei unseren unternehmerischen Tätigkeiten und der Wahrnehmung unserer beruflichen Aufgaben befolgen wir alle nationalen und lokalen Gesetze und Verordnungen sowie internationale Vorschriften und unternehmensinterne Vorgaben. Wir halten uns an anerkannte soziale Normen und handeln im Geschäftsleben ethisch korrekt.
2. Bei unseren geschäftlichen Tätigkeiten beteiligen wir uns nicht an Handlungen, die in geschäftsethischer Hinsicht fragwürdig sind. Beispiele hierfür sind u. a. falsche, irreführende oder betrügerische Berichte und Meldungen sowie persönliche Handlungen und Verhaltensweisen, die mit Unternehmens-Interessen der Sharp-Gruppe kollidieren.
In Fällen, in denen unsere persönlichen Handlungen oder Verhaltensweisen bei der Erledigung übertragener Aufgaben mit den Interessen von Unternehmen der Sharp-Gruppe im Konflikt stehen könnten, werden wir im Vorfeld unseren Vorgesetzen oder die zuständige Abteilung detailliert unterrichten. Wir werden die Handlungen oder Verhaltensweisen nur dann in die Tat umsetzen, wenn das Unternehmen bestätigt, dass keine Konflikte vorliegen.
3. Wir wirken daran mit, die soziale Ordnung aufrecht zu erhalten und beteiligen uns nicht an gesellschaftsfeindlichen Aktivitäten.
2. Achtung der Kulturen und Gebräuche in den Ländern und Gemeinschaften, in denen wir tätig sind:
Wenn wir mit internationalen Geschäften betraut sind, tragen wir zum Aufbau eines auf Zusammenarbeit und Vertrauen gestützten Verhältnisses mit örtlichen Firmen bei. Dies beginnt damit, dass wir internationale Vorschriften sowie örtliche Gesetze und Verordnungen einhalten. Darüber hinaus bemühen wir uns, die örtlichen Gegebenheiten zu verstehen. Mit unserem Geschäftgebaren tragen wir nicht nur der jeweiligen Kultur und den lokalen Gebräuchen in vollem Umfang Rechnung, sondern streben auch danach, der Gemeinschaft dienlich zu sein und uns an sozialen Aktionsprogrammen zu beteiligen.3. Verhindern von Korruption durch Erpressung oder Bestechung:
1. Weder im In- noch im Ausland bewirten wir Staatsbedienstete (und ähnliche Personen). Ebenso wenig lassen wir diesem Personenkreis Geld- oder Sachzuwendungen zukommen, sofern dies nach den Gesetzen und Vorschriften in den jeweiligen Ländern und Regionen verboten ist.
2. Wir halten das Angebot und die Annahme anderer geldwerter Zuwendungen oder Geschenke sowie geschäftlich veranlasster Bewirtungen in angemessenen Grenzen. Hierzu werden wir für die Art und die Häufigkeit Rahmenvorgaben festlegen, die das in den einzelnen Ländern und Regionen gesellschaftlich anerkannte Maß nicht überschreiten.
4. Gerechter und angemessener Umgang mit Geldbeiträgen und -geschenken sowie politischen Spenden:
1. Bei Geldbeiträgen und -geschenken halten wir uns strikt an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie an unternehmensinterne Vorgaben. So stellen wir sicher, dass solche Zuwendungen nicht als Entlohnungen oder illegale Zahlungen aufgefasst werden können.
2. Wir halten uns an die Unternehmensrichtlinie, der zufolge politische Spenden auf das in Anbetracht der Verbundenheit mit der örtlichen Gemeinschaft absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden und unter Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften zu erfolgen haben. Bei derartigen Spenden befolgen wir außerdem einschlägige unternehmensinterne Vorgaben.
1. Innovative sowie originelle Produkte und Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind:
1. Wir führen kontinuierlich Umfragen durch und betreiben Marktforschung, um die Bedürfnisse unserer Kunden möglichst genau in Erfahrung zu bringen.
2. Wir sind uns bewusst, dass innovative und einzigartige Produkte und Dienstleistungen bei den Kunden einen positiven Eindruck hinterlassen. Weiter sind sie vorteilhaft unter dem Aspekt der Ressourcenschonung und des Umweltschutzes. Wir entwickeln daher Geschäftsmodelle und Schlüsseltechnologien, die als Kern derartiger Produkte und Dienstleistungen dienen können.
2. Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten:
1. In allen Ländern und Regionen, in denen wir geschäftlich aktiv sind, halten wir uns bei unseren Geschäftsvorgängen an alle Sicherheitsgesetze und –vorschriften, an geltende Sicherheitsnormen und –standards sowie an unternehmensinterne Vorgaben.
2. Entsprechend unserem Motto „Quality First in Heart and Mind“ haben Sicherheit und Qualität für uns oberste Priorität. Aus diesem Grunde orientieren wir uns bei unseren geschäftlichen Aktivitäten an folgenden Eckpunkten:
Wir ergreifen jede mögliche Maßnahme, um die Produktsicherheit und –qualität aufrecht zu erhalten. Wir stehen für diesen Anspruch.
Bei jedem Schritt lassen wir größtmögliche Sicherheit walten – angefangen bei Forschung und Entwicklung über die Produktion bis hin zu Vertrieb und Kundendienst.
Wir unternehmen äußerste Anstrengungen, um Unfälle und Probleme zu vermeiden. Dazu stellen wir klare und leicht verständliche Bedienungsanleitungen zur Verfügung und kennzeichnen unsere Produkte so, dass sie ordnungsgemäß und sicher angewendet werden können.
3. Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte werden von uns kontinuierlich aus dem Blickwinkel des Kunden bewertet.
Sollten von Unternehmen der Sharp-Gruppe vertriebene Produkte oder Dienstleistungen Personen- oder Sachschäden verursacht haben beziehungsweise sollte die Gefahr derartiger Schäden bestehen oder sollten Qualitätsprobleme bei Produkten auftreten, die den guten Ruf des Unternehmens gefährden, so ergreifen wir umgehend angemessene Gegenmaßnahmen im Einklang mit den vom Unternehmen festgelegten Vorgaben. Hierzu gehört auch, dass wir unsere Vorgesetzten unverzüglich in Kenntnis setzen.
3. Das Vertrauen der Kunden gewinnen, Kundenzufriedenheit gewährleisten:
1. Unsere Geschäfts- und Serviceabläufe unterliegen dem Grundsatz von Aufrichtigkeit sowie Treu und Glauben. Wir achten die gesellschaftlichen Gebräuche in den jeweiligen Ländern und Regionen.
2. Im Einklang mit unternehmensinternen Vorgaben und Richtlinien gehen wir mit Fragen und Beanstandungen von Kunden freundlich und höflich um. Dabei schenken wir der Sichtweise unserer Kunden umfassende Beachtung, denn deren Zufriedenheit ist unser Ziel. Darüber hinaus streben wir danach, die Erwartungen unserer Kunden noch zu übertreffen. Dazu prüfen wir den jeweiligen Sachverhalt rasch und bemühen uns nach Treu und Glauben, das Problem zügig zu beheben. Bei größeren Beanstandungen leiten wir entsprechende Rückinformationen an die betreffenden Abteilungen, sowie an die für Qualität und Zuverlässigkeit zuständigen Stellen, weiter, um ähnliche Probleme zukünftig zu vermeiden.
3. Wir sehen die Meinungen und Bedürfnisse unserer Kunden als elementare Informationen für unsere Geschäftstätigkeiten an. Um diese Informationen in vollem Umfang nutzen zu können, leiten wir sie umgehend an die jeweiligen Abteilungen weiter. Dies sind u. a. die für Entwicklung und Engineering, Produkt-/Serviceplanung und Qualitätskontrolle zuständigen Stellen.
1. Datenschutz personenbezogener Informationen:
Personenbezogene Informationen, die uns mit der Einwilligung von Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten oder Mitarbeitern überlassen wurden, unterliegen bei uns strenger Kontrollen. So stellen wir sicher, dass sie nicht für andere Zwecke als ursprünglich beabsichtigt verwendet werden. Außerdem schützen wir derartige Informationen vor einer inhaltlichen Offenlegung oder Manipulation.2. Rechtzeitiges und angemessenes Offenlegen relevanter Informationen:
1. Beim Zusammenstellen von Informationen achten wir in hohem Maße auf deren Richtigkeit und Angemessenheit. Zudem erstellen wir umgehend Berichte für unsere Vorgesetzten. Auf diese Weise können die Unternehmen der Sharp-Gruppe die Transparenz der Geschäftsabläufe verbessern. Außerdem kommen wir damit unserer unternehmerischen Rechenschaftspflicht durch eine rechtzeitige und angemessene Offenlegung von Unternehmensinformationen gegenüber Aktionären/Gesellschaftern, Investoren und anderen Interessenspartnern nach.
2. Wir stellen unseren Kunden Informationen über die Funktionen und Merkmale unserer Produkte und Dienstleistungen sowie über deren korrekte Anwendung und Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauch zur Verfügung.
1. Erhalt der Umwelt:
1. Wir halten uns an alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften sowie territoriale Vereinbarungen. In dem Bewusstsein, dass der Schutz der Umwelt im unternehmerischen und persönlichen Verhalten eine wesentliche Komponente darstellt, arbeiten wir aus eigenem Antrieb an der effizienten Nutzung und Schonung von Ressourcen und Energie.
2. Wir sorgen bei unseren geschäftlichen Tätigkeiten einschließlich Forschung, Entwicklung und Fertigung für eine angemessene Verwendung und Kontrolle von Chemikalien. Die von Gesetzen und Verordnungen festgelegten Vorschriften erfüllen oder übertreffen wir.
3. Wir beteiligen uns aktiv daran Umweltinformationen auf internationaler Ebene zu beschaffen, zu berichten und zu fördern. Die Unternehmen der Sharp-Gruppe unterstützen die Kommunikation mit Aktionären/Gesellschaftern und Anrainern.
4. Wir wissen um die Bedeutung unternehmensinterner Systeme und der zugehörigen Angaben zur Zertifizierung und Re-Zertifizierung unserer ISO-Umweltmanagementsysteme durch externe Stellen. Wir führen unsere Geschäftsabläufe im Einklang mit einschlägigen internen Richtlinien durch.
2. Entwicklung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen sowie umweltbewusste Durchführung unserer Geschäftsabläufe:
1. Wir beteiligen uns konstruktiv an einer Minimierung des Einsatzes von Ressourcen, an der Verringerung von Produktgrößen und -gewichten, an der Nutzung von Recycling-Materialien und an der Entwicklung langlebiger, Energie sparender und Energie erzeugender Produkte.
2. Wir stellen Informationen über schädliche Stoffe zusammen, die unter Umständen die Umwelt oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen können. In unseren Produkten, bei Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten verwenden wir diese schädlichen Stoffe grundsätzlich nicht.
3. Wo immer möglich verwenden wir recyclingfähige Materialien. Bei der Produktentwicklung stehen grundsätzlich Strukturen im Vordergrund, die sich abtrennen oder demontieren lassen und für das Recycling geeignet sind.
4. Wir arbeiten bei all unseren Geschäftstätigkeiten intensiv an einer Verringerung von Treibhausgas-Emissionen. So tragen wir zur Vermeidung der Erderwärmung bei.
5. Wir betreiben unsere Geschäfte in einer Weise, dass für die benötigten Ressourcen Materialien ausgewählt und eingekauft werden, die für die globale Umwelt sowie Anrainer und Mitarbeiter unschädlich sind (Anlagen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Werkzeuge, usw.).
6. Wir wissen, dass Abfälle eine wertvolle Ressource darstellen. Deshalb betreiben wir unsere Geschäftsabläufe derart, dass Abfallmenge reduziert und das Recycling maximiert werden. Wo möglich werden Abfälle wieder verwertet. Wir tragen dazu bei, dass so wenige Abfälle wie möglich auf Deponien entsorgt werden.
1. Freier und fairer Wettbewerb sowie Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen mit hoher Qualität und moderaten Preisen für unsere Kunden:
1. Wir beteiligen uns nicht an Kartellaktivitäten oder unerlaubten Absprachen bei der Vergabe von Aufträgen.
2. Wir beteiligen uns nicht an der Festlegung von Wiederverkaufspreisen, Koppelgeschäften oder anderen Maßnahmen, die unseren Geschäftspartnern unangemessene Handelsbeschränkungen oder Restriktionen auferlegen würden.
3. Wir beteiligen uns nicht an Maßnahmen, die eine einseitige Änderung von Geschäftsbedingungen, Zwangsabnahmen oder Ähnliches darstellen und unsere überlegene Position ausnutzen.
4. In Werbung u. ä. stellen wir Dinge dar, die auf nachweislichen und objektiven Sachverhalten beruhen. Wir machen keine falschen oder irreführenden Werbeaussagen. Außerdem bieten wir keine überzogenen Prämien für Geschäftsabschlüsse an und wenden keine betrügerischen Geschäftspraktiken an.
5. Des Weiteren beteiligen wir uns nicht an Aktionen, die gegen Wettbewerbsvorschriften und Gesetze über Zusicherungen von Eigenschaften verstoßen.
2. Keine Beteiligung an unlauteren Wettbewerbsaktionen:
1. Wir wissen, dass die Weitergabe von technologischen oder geschäftlichen Geheimnissen des Unternehmens (Geschäftsgeheimnisse) für das Unternehmen einen schweren Verlust bedeuten würde. Wir bewahren und schützen diese Geschäftsgeheimnisse. Wir werden weder Geschäftsgeheimnisse offenbaren noch an andere weitergeben oder in betrügerischer Weise verwenden.
2. Wir beschaffen uns keine Geschäftsgeheimnisse Dritter durch unvorschriftsmäßige Methoden. Außerdem beschaffen wir keine Geschäftsgeheimnisse Dritter, wenn uns bekannt ist, dass diese durch unvorschriftsmäßige Methoden erlangt wurden.
3. Wir verbreiten keine falschen Informationen, die den geschäftlichen Ruf eines Konkurrenten schädigen.
4. Wir verwenden bei der Darstellung von Produkten des Unternehmens keine Gegenstände oder Muster, die der Aufmachung von Produkten Dritter gleich oder ähnlich sind. Darüber hinaus beteiligen wir uns nicht daran, Produktkonfiguration Dritter nachzuahmen.
3. Achtung von Rechten an geistigem Eigentum:
In dem Bewusstsein, dass Rechte an geistigem Eigentum und Know-how wie z. B. Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Musterrechte, Warenzeichen und Urheberrechte, die das Unternehmen durch seine Investitionen erwirbt, wesentliche Wirtschaftsgüter darstellen, wirken wir konstruktiv darauf hin, geistiges Eigentum zu schaffen. Wenn wir im Rahmen geschäftlicher Tätigkeiten des Unternehmens geistiges Eigentum schaffen, teilen wir dem Unternehmen diesen Sachverhalt unverzüglich mit. Wir arbeiten bei der Beantragung von Patenten und anderen Rechten an geistigem Eigentum sowie beim Schutz und Management dieser Eigentumsrechte mit dem Unternehmen zusammen. Darüber hinaus achten wir die geistigen Eigentumsrechte Dritter in Zusammenhang mit der Erforschung neuer Technologie, der Produktentwicklung sowie der Herstellung und Vermarktung und verletzen diese Rechte nicht bewusst.4. Uneingeschränkte Durchsetzung von Exportbeschränkungen aufgrund von Sicherheitskontrollvorschriften:
1. Sofern wir Waren exportieren oder Technologie von Unternehmen der Sharp-Gruppe liefern, führen wir eine umgehende und sorgfältige Prüfung der Frage durch, ob hierfür Exportbeschränkungen in Zusammenhang mit dem Erhalt des internationalen Friedens und der Sicherheit in den betreffenden Ländern oder Regionen gelten. Außerdem prüfen wir anhand des Einsatzbereichs, des Endanwenders und der Art des Geschäfts, ob eine Möglichkeit zur Verwendung bei der Waffen-Entwicklung besteht.
2. Bei Waren und Technologien die für den Export freigegebenen sind, befolgen wir alle erforderlichen Exportverfahren nach Maßgabe einschlägiger Gesetze, Vorschriften sowie unternehmensinterner Vorgaben.
5. Durchführung fairer und angemessener Einkaufsaktivitäten:
1. Bei der Auswahl eines Anbieters oder Lieferanten führen wir eine faire und transparente Bewertung und Beurteilung vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Angemessenheit durch. Dabei berücksichtigen wir auch die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und die Geschäftsethik des ins Auge gefassten Unternehmens. Aufgrund von Sharps Position als multinationales Unternehmen, das sich in der ganzen Welt geschäftlich betätigt, wissen wir um die Notwendigkeit fairer Geschäfte. Bei der Auswahl unserer Geschäftspartner sind wir offen, ohne zwischen in- und ausländischen Unternehmen zu diskriminieren.
2. Wir halten uns in jedem Land und in jeder Region an geltende Gesetze und Vorschriften in Zusammenhang mit Einkaufsaktivitäten. Wir beteiligen uns daher nicht an Handlungen, die unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsethik fragwürdig sind.
3. Wir nehmen keine Geschenke oder Bewirtungen von bestehenden oder potenziellen neuen Lieferanten/Anbietern an, die über das gesellschaftlich anerkannte Maß im Geschäftleben der betreffenden Länder oder Regionen hinausgehen.
6. Keine Beteiligung an Insidergeschäften:
1. Sollten wir aufgrund unserer Position unmittelbaren Zugang zu Informationen haben, die sich möglicherweise erheblich auf den Aktienkurs des börsennotierten Unternehmens der Sharp-Gruppe oder unserer Geschäftspartner auswirken, oder wir durch oder infolge unserer beruflichen Aufgaben Zugang zu solchen Informationen erhalten, ergreifen wir keine Maßnahmen, die unter Umständen als Insidergeschäfte gewertet werden können. Dazu gehört z.B. der Kauf oder Verkauf von Aktien vor der öffentlichen Bekanntgabe der betreffenden Informationen.
2. Wir geben derartige Informationen nicht an Dritte (Kunden, Familienangehörige, Freunde usw.) oder an Geschäftleitungsmitglieder und Mitarbeiter von Unternehmen der Sharp-Gruppe, die von den entsprechenden Informationen nicht betroffen sind, weiter.
1. Bei all unseren geschäftlichen Tätigkeiten achten wir die elementaren Menschenrechte und die Würde des Einzelnen. Wir beteiligen uns nicht an Dingen wie z. B. der Belästigung, dem Ausdruck von Verachtung, der Beschimpfung oder der Nötigung, bei denen unsere offizielle oder geschäftliche Position ausgenutzt wird.
2. Wir beteiligen uns nicht an Kinder- oder Zwangsarbeit noch dulden wir diese.
3. Wir beteiligen uns nicht an Handlungen, die eine Diskriminierung aufgrund der Nationalität, der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, der Religion, des Glaubens, der sozialen Stellung, der Geburt, des Vermögens, eines körperlichen Gebrechens oder einer Behinderung, der politischen Meinung u. ä. darstellen.
4. Wir beteiligen uns nicht an Handlungen, die eine sexuelle Belästigung darstellen. Dazu gehören z. B. sexuelle Bemerkungen oder Verhaltensweisen gegenüber anderen Personen im Büro sowie an anderen Orten in Zusammenhang mit der Arbeit, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.
1. Wir wirken aktiv daran mit, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Sicherheit an erster Stelle steht. Dabei haben für uns das Leben des Menschen sowie die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und unternehmensinternen Vorgaben in Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oberste Priorität. Darüber hinaus beteiligen wir uns proaktiv an Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur angemessenen Versorgung im Notfall.
2. Wir wirken aktiv an der Verbesserung des Arbeitsumfeldes mit, so dass behinderte, ältere und sonstig beeinträchtigte Mitarbeiter ihre Fähigkeiten in vollem Umfang entfalten können.
3. Wir achten die Persönlichkeit und Individualität jedes Mitarbeiters. Wir fördern am Arbeitsplatz eine Atmosphäre, welche die Initiative und die Kreativität des Einzelnen betont und in der alle Mitarbeiter ihre Fähigkeiten zur Verwirklichung von unternehmerischen Zielen umfassend entfalten können.
4. Bei uns gibt es keine Diffamierung oder Verleumdung von Unternehmen oder Personen.
5. Als Mitarbeiter lassen wir den gesunden Menschenverstand walten und beteiligen uns - soweit uns dies zumutbar ist - an der Verbesserung ethischen Standards und guter Verfahrensweisen.
6. Wir arbeiten daran, unsere Geschäftsabläufe noch rationeller und effizienter zu gestalten. Neue Themen greifen wir mit konstruktiver Entschlossenheit auf.
7. Wir gehen mit allen Arten von Vermögensgegenständen des Unternehmens (Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen einschließlich Informationen, Produkten, Anlagen, Werkzeugen, Verbrauchsstoffen, geistigem Eigentum und Marken) im Einklang mit unternehmensinternen Vorgaben um. Wir missbrauchen diese Vermögensgegenstände nicht und nutzen sie nicht in unsachgemäßer Weise (andere Nutzung als für geschäftliche Tätigkeiten wie z. B. eine persönliche Nutzung und Nutzung für einen Dritten).
8. Wir verstehen die jeweils mit unseren eigenen beruflichen Aufgaben verbundenen geschäftlichen Risiken und arbeiten zusammen mit anderen zuständigen Personen wie z. B. unseren Vorgesetzten, um proaktive Maßnahmen zu ergreifen, die mögliche Unfälle verhindern.
1. Wir werden unseren Beitrag zum Gemeinwesen durch Teilnahme und Spenden oder dem Co-Sponsoring der Unterstützung von gemeindlichen Veranstaltungen und Ereignissen bzw. gemeinnützigen Aktionen leisten.
2. Wir unterstützen aktiv die akademische Forschung, den Schutz der Umwelt sowie bildungsbezogene, kulturelle und künstlerische Aktivitäten.
3. Wir beteiligen uns aktiv an gemeinnützigen Aktionen.
1. Administratives System
1. Nach einem Beschluss, der von den jeweiligen Aufsichtsgremien gefasst wird, gilt der Sharp "Code of Conduct" für jedes Unternehmen der Sharp-Gruppe.
2. Zur Angleichung an die Gesetze, Vorschriften und Gepflogenheiten eines Landes oder einer Region, in dem/der ein Unternehmen der Sharp-Gruppe angesiedelt ist, können Änderungen am Sharp "Code of Conduct" vorgenommen werden, sofern hierdurch dessen grundlegende Zweckbestimmung und Absicht nicht verändert werden. Zu beachten ist außerdem, dass Änderungen durch einen Beschluss des Aufsichtsgremiums des jeweiligen Unternehmens genehmigt werden müssen. Außerdem muss die unten genannte Kontaktstelle bei der Sharp Corporation im Vorfeld hiervon zu unterrichten ist.
3. Der Sharp "Code of Conduct" wird bei Bedarf überprüft und überarbeitet. Alle Mitarbeiter von Unternehmen der Sharp-Gruppe werden über etwaige Änderungen in Kenntnis gesetzt.
4. Die Unternehmen der Sharp-Gruppe erarbeiten und verteilen ein Handbuch zum Sharp "Code of Conduct", um die Kenntnisse der Mitarbeiter über den Kodex zu fördern.
5. Die Unternehmen der Sharp-Gruppe treffen Maßnahmen wie z. B. Schulungsprogramme, um die Mitarbeiter von Zeit zu Zeit mit dem Sharp "Code of Conduct" vertraut zu machen.
2. Kontaktstelle
Fragen und Anmerkungen in Zusammenhang mit dem Sharp "Code of Conduct" können insbesondere auch an folgende Abteilungen gerichtet werden: "CSR Promotion Department", "Management Planning Board" oder "General Affairs Department" der "Human Resources Group" der Sharp Corporation.