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Mit Sharp Premium Touch Software auf der sicheren Seite

Hamburg, 02.12.2011

Sharps Kassensoftware für PC basierte Kassen mit Touchscreen erfüllt alle Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Auch die zwischenzeitlich durch  das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) konkretisierten Anforderungen bedient die Sharp Kassenlösung voll und ganz. Die Audicon GmbH bestätigte außerdem die Konformität der Sharp Premium Touch Software mit den Anforderungen der GDPdU offiziell.

. Das Softwarepaket Premium Touch von Sharp ist eine leistungsstarke, innovative und flexible Anwendung für Sharps PC basierte Kassen mit Touchscreen. Diese sind vor allem in den Bereichen der Gastronomie und Hotellerie weit verbreitet, da sie durch ihr umfassendes Funktionsangebot für jeden Betrieb individualisiert werden können.

Auf der diesjährigen Südback, der Fachmesse für das Konditorei- und Bäckerhand-werk, stellte Sharp erstmals die Bäckereiversion der Premium Touch Software vor. Auch diese Version erfüllt alle „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ [1], die in einer Verwaltungsanweisung des BMF beschrieben werden und im Falle einer Prüfung der Daten greifen.

Sämtliche mit der Premium Touch erzeugten steuerrelevanten Daten sind auf einem internen Medium abgelegt. Die digitalen Daten liegen hier vollständig und nicht komprimiert vor, sodass sie jederzeit maschinell ausgewertet werden können.

Die Prüfung dieser Daten durch die Finanzbehörden ist in drei Stufen gegliedert. So kann der Prüfer selbstständig auf die relevanten Daten zugreifen, die er im Premium Touch Backoffice einsieht. Die Datenauswertung kann ebenso durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen. In der dritten Stufe hat der Prüfer das Recht, sich die relevanten Daten aushändigen zu lassen. Welche Daten hier als steuerrelevant bezeichnet werden, ist in der Regelung zum Datenzugriff jedoch nicht präzisiert. [2]

Eine zusätzliche Protokollierung der Stammdatenänderung ist bei der Premium Touch Software nicht erforderlich, da die Speicherung sämtlicher Transaktionen immer mit der zu dem Zeitpunkt der Verbuchung gültigen Stammdaten erfolgt. Die Sicherung und Verfügbarkeit der Daten liegt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung des Steuerpflichtigen.

Die Audicon GmbH, Lieferant der IDEA Software, mit der nach eigenen Angaben über 90% der Steuerprüfer in Deutschland ausgestattet sind, prüfte die Premium Touch Software von Sharp auf Konformität der Übergabe an die IDEA Software im Sinne der GDPdU und bestätigte diese offiziell.

Sharp Electronics kann und darf mit den durch die Software generierten Daten und Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen.


[1] Das Kassensystem Sharp Premium Touch erfüllt somit alle Anforderungen gemäß der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“, 16. Juli 2001, den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchungssysteme (GoBS)“, 7. November 1995, sowie des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 26.11.2010 zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargschäften

[2] Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie der Lohnbuchhaltung unter diese Regelung fallen und somit vollumfänglich steuerrelevant sind.

Anlage Format Größe Datum
Pressemitteilung: Mit Sharp Premium Touch Software auf der sicheren Seite PDF 198.03 KB 02.12.2011
Foto: Kassensystem UP-V5500 JPG 4.20 MB 02.12.2011